Verjüngungs- und Wildschadenssituation im Wald
Nach § 4 des Landeswaldgesetzes hat die forstliche Bewirtschaftung des Waldes nachhaltig, pfleglich und sachgemäß nach anerkannten forstlichen Grundsätzen zu erfolgen. Hierzu gehört unter anderen, „den Vorrang gesunder und artenreicher Waldbestände bei der Wildbewirtschaftung zu gewährleisten.“ Diesem Grundsatz fühlen wir uns in Falkenberg verpflichtet. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass der Jagd im Wald eine besondere Rolle zukomme, da die erfolgreiche Verjüngung der Waldbestände überwiegend von der Höhe der Schalenwildbestände abhänge. Darüber hinaus sind unsere Forstbetriebe – wie der Landeswald – nach PEFC zertifiziert. Dies beinhaltet die konkrete Verpflichtung, die Schalenwildbestände so zu regulieren, dass die Verjüngung des Waldes ohne Zaunschutz möglich ist.
Dieses Ziel wurde in der Vergangenheit bisher nicht erreicht. Zur Verhütung von Wildschäden mussten seit 1992 über 38 km Wildschutzzäune (Kosten ca. 190.000 €) gebaut werden, von denen aber inzwischen etwa die Hälfte wieder abgebaut wurden. Weitere Beeinträchtigungen des Waldbaus durch zu hohe Schalenwildbestände waren und sind:
- Kleinräumige Verjüngungen (ohne Zaun) sind entweder misslungen oder wurden gar nicht erst durchgeführt, weil ein Misslingen wegen des hohen Wilddrucks zu erwarten war, oder sie mussten mit einem Einzelschutz oder mit einer erhöhten Pflanzenzahl durchgeführt werden, was die Verjüngung erheblich verteuert.
- Endnutzungen wurden verschoben, weil die anschließend erforderliche Wiederbewaldung wegen des hohen Wilddruckes unwirtschaftlich ist.
- Eine konsequente Qualitätsauslese bei der Durchforstung ist nur begrenzt möglich, da damit das Risiko steigt, dass Verlichtungsstellen entstehen. Wenn an diesen Stellen eine Verjüngung natürlich kommen oder durch Saat oder Pflanzung eingebracht werden könnte, ohne gleich wieder abgeäst zu werden, könnte man bei der Durchforstung größere Risiken eingehen und damit den Wertzuwachs der Bestände erhöhen.
- Kiefern-Jungbestände sind fast durchgängig geschält (Rotwild)
- Kiefern-Naturverjüngung unterliegt einem großen Risiko. Das aktuelle Wildschadensmonitoring im Landeswald weist auf über 50 % der Verjüngungsflächen eine nicht ausreichende Pflanzenzahl aus (Scherer, 2007). In Falkenberg wurde 2006 eine erste Naturverjüngungsfläche (1 ha) angelegt. Ob sie erfolgreich sein wird, ist zur Zeit noch nicht absehbar. Das Risiko eines übermäßigen Wildverbisses ist – vor dem Hintergrund der Erfahrungen im Landeswald - durch die Herstellung einer waldverträglichen Wilddichte zu vermindern.
- Die Ausbesserung der durch den Sturm Kyrill entstandenen Verlichtungsflächen in den Kiefernbeständen erweist sich als schwierig. Sie wäre aus waldbaulicher Sicht am besten mit der Halbschatt-Baumart Douglasie durchzuführen – allerdings ist dies auf Grund des Wilddruckes mit einem hohen Risiko verbunden. Ein Zaunschutz scheidet aus wirtschaftlichen Gründen aus. Die 2007/2008 durchgeführten Pflanzungen (ohne Zaun) sind durch entsprechende Jagdstrategien abzusichern.
- Bei der Laubholznaturverjüngung gibt es – ähnlich wie im Landeswald – vor allem noch Verbissprobleme bei der Eiche, weniger bei der Buche und dem Ahorn, wenn die Verjüngung konzentriert aufkommt. Bei einzeln stehenden Pflanzen werden die Ter minaltriebe häufig noch verbissen.
Insgesamt sind Wildschäden im engeren Sinne (Verbiß-, Schäl-, Fege- und Schlagschäden) zwar vorhanden, aber bisher nur wenig sichtbar – wenn man von den Verbiss-, Fege- und Schlagschäden bei Douglasie und den Schälschäden bei Kiefer absieht. Die Hauptprobleme liegen in den hohen Kosten der Wildschadensminderung und der sonstigen Beschränkungen der waldbaulichen Möglichkeiten durch eine nicht waldverträgliche Wilddichte, wobei in Zukunft vor allem die Verjüngung von Kiefer, Douglasie und Eiche durch ein konsequentes und effektives Schalenwildmanagement abzusichern ist.